Abrechnung ganz einfach.
Sie wissen nicht, wie oder wann Sie die Abschläge bezahlen können? Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unserer Liste finden Sie alle Fragen zur Abrechnung. Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
In der Regel befindet sich Ihr Wasserzähler im Keller Ihres Hauses. In manchen Fällen kann sich der Zähler aber auch in der Wohnung befinden (z. B. in der Küche oder im Badezimmer). Bei Mehrfamilienhäusern ist nur der Hauptwasserzähler für die Stadtwerke relevant. Zwischenzähler werden durch die Vermieter bzw. Hausverwaltungen abgelesen und abgerechnet. Die Zählernummer ist auf dem äußeren Messingrings des Zählers abgedruckt.
Auf Ihrem Zähler wird Ihnen der Wasserverbrauch in Kubikmetern angezeigt. Für die Ablesung sind nur die fünf Zahlen vor dem m³ relevant. Bitte lesen Sie diese Zahlen vollständig ab. Die Rädchen können sie ignorieren.
- Aktueller Wasserverbrauch
- Zählernummer
Oft sind Abrechnungen kompliziert und enthalten Begriffe, die leichter zu verstehen sind, wenn sie erklärt werden. Einen Überblick erhalten Sie mit unserer Musterrechnung. Hier finden Sie alle wichtigen Werte.
Die Rechnung für den Wasserverbrauch geht grundsätzlich an den Eigentümer. Die Kosten für die einzelnen Verbauchsstellen werden dann vom Eigentümer an die Vermieter verteilt. Siehe hierzu auch Punkt 10 und 11 der FAQs.
Abrechnungszeitraum
Die Abschläge sind monatlich oder zweimonatlich jeweils zum 1. des Monats fällig.
Einmal jährlich erhalten alle Tarifkunden eine Jahresabrechnung. Diese wird etwa 4 Wochen nach der Ablesung zugesandt. In der Jahresabrechnung sind alle Einzelanga-ben wie Abrechnungszeitraum, Zählernummer, Zählerstand, Menge, Preis und Umsatzsteuer enthalten.
Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit ändern: T. 07471 9365-0
Monat | Fälligkeit |
---|---|
Januar | 10.02.2018 |
Februar | 01.03.2018 |
März | 03.04.2018 |
April | 02.05.2018 |
Mai | 01.06.2018 |
Juni | 02.07.2018 |
Juli | 01.08.2018 |
August | 03.09.2018 |
September | 01.10.2018 |
Oktober | 02.11.2018 |
November | 03.12.2018 |
Monat | Fälligkeit |
---|---|
Januar und Februar | 01.03.2018 |
März und April | 02.05.2018 |
Mai und Juni | 02.07.2018 |
Juli und August | 03.09.2018 |
September und Oktober | 02.11.2018 |
Die Beträge der Abschlagszahlungen werden auf Basis des durchschnittlichen Verbrauchs ermittelt und sind monatlich fällig. Am einfachsten ist es einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten oder Sie nehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teil und erteilen uns eine Einzugsermächtigung über unser Kundenportal oder über das entsprechende Formular im Downloadbereich. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Abschlussrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs.
SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag:
Empfänger: Stadwerke Hechingen
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer
IBAN: DE20 6535 1260 0077 1065 42
Alle Infos auch in unserem Kundenportal:
kundenportal.stadtwerke-hechingen.de
Die Abschlagsbeträge sind monatlich oder auf Wunsch auch zweimonatlich fällig. Die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung können Ihren Abschlagsplan jederzeit individuell anpassen.
Sollten wir keine Einzugsermächtigung vom Mieter erhalten, müssen wir die Abrechnung der Abschläge sowie die Jahresendabrechnung mit dem Hauseigentümer bzw. Vermieter vornehmen.
Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung kann der Mieter die Kosten übernehmen und erhält somit auch die entsprechende Jahresrechnung.
Nach der Wasserabgabesatzung der Stadt Hechingen ist und bleibt nach § 2 in Verbindung mit § 40 der Hauseigentümer grundsätzlich Wasserzinsschuldner.